Vorsicht bei Zeitmietverträgen. Für Mieter sind befristete Mietverträge in der Regel von Nachteil: Sie binden sich langfristig und verzichten auf Kündigungsschutz. Aber nicht alle Befristungen sind wirksam. Dazu brauchen Vermieter nämlich einen Grund, den sie konkret schriftlich mitteilen müssen.

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