Achtung: Europäische Richtlinie IDD

Europäische Richtlinie IDD
ab dem 23.02.2018 gilt durch die Umsetzung der Europäischen Richtlinie IDD Insurance Distribution Directive eine neue Regelung für den Verkauf von Reiseschutz. Wir möchten Sie schon gern frühzeitig über die wesentlichen Änderungen informieren und Sie dabei unterstützen. 

1. Bei Neuabschlüssen von Jahres-Versicherungen entfällt die bisherige Begrenzung auf 5 Jahre. 

2. Vor Abschluss - Erweiterung der vorvertraglichen Informationspflichten
 

     Folgende Dokumente müssen dem Kunden vor Vertragsabschluss zusätzlich in schriftlicher Form 
     zur Verfügung gestellt werden (Ausnahme: im Telefonverkauf reicht die Übermittlung der Dokumente 
     nach dem telefonischen Abschluss aus): 
     • Name und Anschrift des vermittelnden Reisebüros 
     • Kontaktdaten der Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsmann) 
     Wie bisher: 
     • Produktinformationsblatt (neuer Name IPID) 
     • Versicherungsbedingungen 

3. Neue Prämienobergrenzen: 

     • Jahres-Reiseschutz: 600 € pro Tarif. 
     • Einmal-Reiseschutz: 200 € pro Person (Reisedauer bis zu 3 Monaten). Prämien, die 200 € pro Person 
        übersteigen, dürfen von nebenberuflichen Vermittlern nicht mehr abgeschlossen werden und 
        sind in den Buchungssystemen nicht mehr möglich. 
        Lösung: Tippgeber-Modell über ERV Service Center. 

Weitere Details bitte dem beigefügten Flyer sowie dem DRV Erklärfilm entnehmen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren ERV-Ansprechpartner oder unser Service Center Tel.: (089) 4166-1717. Im Online-Agentur-Service (OAS), der ständig aktualisiert wird, finden Sie alle wichtigen Informationen. Es handelt sich hier um die Einschätzung der ERV und Auslegung des Gesetztes zum heutigen Zeitpunkt (Stand November 2017). 

Anfang Februar 2018 werden wir per Post nochmals im Detail informieren. 



Falls jemand die Kontakte der ERV-Versicherung sucht.

Bitte das Bild beachten.

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