Seit 01. Oktober 2016: Der neue Medikamentenplan für Patienten


Seit drei Wochen ist der neue Medikationsplan Pflicht. Viele Patienten, die täglich mehrere Medikamente nehmen (müssen), haben bereits einen Medikamentenplan ihres Arztes oder des Apothekers erhalten. Gerade für chronisch erkrankte Menschen ist es sehr wichtig, einen solchen Medikationsplan zu besitzen, da die Wirkung mancher Medikamente sich gegenseitig aufheben oder auch verstärken kann. Das führt unter Umständen zu zusätzlichen Gesundheitsproblemen oder unerwünschten Nebenwirkungen. Was ist also neu am „neuen Medikationsplan“?

Die bisherigen Pläne, die von Apothekern und Ärzten ausgegeben wurden, waren nicht standardisiert. Durch den unterschiedlichen Aufbau und Inhalt der Formulare war eine ausreichende Informationslage des Arztes nicht immer gegeben, was gelegentlich zu Missverständnissen führen konnte.

Wo ist der neue Plan erhältlich?

Mit dem neuen, einheitlichen Plan, sollen Missverständnisse nicht mehr vorkommen. Der ausstellende Arzt (Hausarzt oder Facharzt), ist zudem für die Aktualisierung und den Ausdruck verantwortlich. Jeder Patient ist aber selbst dafür verantwortlich, den Pillenplan beim Arzt anzufordern. Er darf ihn nicht verweigern, auch wenn es ein Mehr an administrativer Arbeit bedeutet.

Was wird im Medikationsplan erfasst?

Bei jedem Arztbesuch, bei dem dir ein weiteres Medikament verschrieben wird, legst du diesen Medikationsplan vor und der behandelnde Arzt fügt über den aufgedruckten Barcode sein verordnetes Medikament hinzu, sofern ein Scanner vorhanden ist. Eine handschriftliche Eintragung ist ebenfalls möglich.

Gleiches gilt beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten in der Apotheke, wie zum Beispiel Schmerztabletten oder frei verkäufliche Beruhigungsmittel. Dabei ist zu beachten, dass nur Medikamente erfasst werden sollten, die langfristig (länger als 28 Tage) eingenommen werden. Ist kein Scanner vorhanden, müssen die Medikamente durch den Arzt, der den Plan ursprünglich erstellt hat, aktualisiert werden.

Der Plan muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Name und Geburtsdatum des Patienten
  • Kontaktdaten des ausstellenden Arztes
  • Datum des Ausdrucks
  • Handelsname der Medikamente
  • Wirkstoff und Wirkstärke
  • Die Darreichungsform
  • Einnahmeverordnung
  • Einnahmemenge
  • Grund der Medikation (ggf. weitere Hinweise)

Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie Insulin-Pens, gehören in die Liste.

Immer auf dem aktuellen Stand halten

Wie oben schon erwähnt, sollte jeder Patient der drei und mehr verschreibungspflichtige (systemisch wirkende) Medikamente nehmen muss, diesen Medikationsplan abfordern und mit sich führen. Kommen Arzneien hinzu oder fällt eines weg, ist der Plan bei dem Arzt-/Apothekenbesuch vorzulegen, damit er immer auf dem aktuellen Stand ist.

Das dient nur deiner eigenen Sicherheit. Gerade wenn mal eine Pillenpackung beschädigt ist oder ganz fehlt, kannst du im Plan nachlesen, wieviel und wann du vom betreffenden Medikament etwas einnehmen musst.

Übergangsfrist

Wenn du in der nächsten Zeit diese Pillenplan bei deinem Doc abforderst, dann achte darauf, dass es schon die neue Version ist. Denn es gibt noch eine Übergangsfrist für die alten Pläne, die erst am 31. März 2017 endet. Ab 2018 soll der neue Medikamentenplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte deiner Krankenkasse gespeichert werden können.

Fazit:

Bisher war man auf sich allein gestellt, diese Informationen zusammenzutragen. Diese Erfahrung musste meine Frau (chronische Schmerzpatientin) auch machen. Nach erheblichen Wechselwirkungen der Medikamente, sie nimmt täglich mehr als neun unterschiedliche Medikamente ein, fertigten wir eine eigene Liste inklusive aller Informationen nach obigem Vorbild an.  Zusätzlich listeten wir auch die Bedarfsmedikamente auf und kamen somit auf eine vier Seiten lange Dokumentation, für die wir bei den Ärzten viel Lob erhielten.

Die verpflichtende Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans ist ein wichtiger Schritt in Richtung Medikamentensicherheit, auf das jeder in Frage kommender Patient Wert legen sollte!

Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf den Webseiten der Verbraucherberatung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.



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